von Gregor Hugenroth
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02 Juli, 2020
Die Partei Bündnis 90 Die Grünen hat am 26. Juni 2020 unter dem Titel „… zu achten und zu schützen …“ ihren Entwurf (*1) für das neue parteiliche Grundsatzprogramm vorgelegt, welches im Herbst 2020 förmlich beschlossen werden soll. Laut dem Web-Vorstellungstext des Programms (*2) formuliert der Programmentwurf für die Partei „grundsätzliche Leitlinien für die nächsten Jahrzehnte“ . Unter dem Themenfeld „Rechtsstaat und Sicherheit“ findet sich in Paragraph 248 (Bl. 39 des Grundsatzprogrammentwurfs) auch ein Passus zum Waffenrecht. Darin heißt es: Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet, ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen sowie illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren und zu ahnden. [Hervorhebungen durch den Verfasser] Obwohl das grundsätzliche Verbot von großkalibrigen Waffen in Privathaushalten schon in der Vergangenheit Gegenstand gesetzgeberischer Debatten war und sein effektiver Nutzen wie auch seine Umsetzbarkeit etwa bei der künftigen zentralen Aufbewahrung von sachverständiger Seite mehr als Risikovergrößerung denn als Sicherheitsgewinn (*3) bewertet wird, scheint dieser Klassiker ein wahrer evergreen [pun indented] zu sein. Unter der Führung von Annalena Baerbock und Robert Harbeck werben die Grünen um den starken Staat und zielen auf die Bündnisbereitschaft mit all jenen, denen das Versprechen abstrakter Sicherheit wichtiger ist, als einzelne Freiheiten vermeintlicher Randgruppen. Ob Sportschützen, Waffensammler, Waffenerben, Personenschützer, Büchsenmacher, Schiessstandbetreiber und der eine oder andere Jurist diese Zielsetzung und ihre dogmatische lockere Herleitung so mit unterschreiben werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass Menschen, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg Waffen legal und ordnungsgemäß besessen haben, wenig erfreut sind, so durch einen gesetzgeberischen Handstreich kriminalisiert zu werden. In Paragraph 245 des Programmentwurfs heißt es dazu übrigens vollmundig Der Rechtsstaat schützt die Grund- und Abwehrrechte des oder der Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen und exekutivem Handeln. Ob letztendlich erst dieses Ideal den neuaufgelegten Verbots-Begehrlichkeiten entgegengehalten werden muss, bleibt abzuwarten… Fußnoten: (*1) Abrufbar unter: https://cms.gruene.de/uploads/documents/202006_B90Gruene_Grundsatzprogramm_Entwurf.pdf (*2) https://www.gruene.de/artikel/veraenderung-schafft-halt-der-entwurf-zum-neuen-grundsatzprogramm (*3) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38825769_kw21_pa_inneres-208450